Dem allgemeinen Zivilrecht unterfallen etwa Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen, Unternehmer-Verbraucher-Beziehungen, Unternehmer-Unternehmer-Beziehungen und manchmal auch Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger.
Hierunter sind z.B. Begriffsdefinitionen (wer ist Verbraucher, wer Unternehmer?), die Regeln über den Vertragsschluss (Angebot, Angebotsannahme, Minderjährigenproblematik), das Leistungsstörungsrecht (Welche Rechte stehen einem bei mangelhafter Leistungserfüllung zu?), verschiedene, nicht extra aufgeführte Vertragstypen (z.B. Kauf-, Darlehen-, Bürgschaftsvertrag), das Schadensrecht aber auch etwa Teile des Grundstücksrechts (z.B. Nachbarschaftsrecht) zu verstehen.
Das Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Mietrecht stellt hierbei wohl den Kernpunkt des allgemeinen Zivilrechts dar. Insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln der Kaufsache und des errichteten Werkes, aber auch am Mietobjekt, können eine Vielzahl von Streitigkeiten auftreten, bei denen wir Ihnen beratend zur Seite stehen. Aber z.B. auch bei Fragen des Leasingrechts stehen wir unsere Mandanten kompetent zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Peter Herzog
Dr. Klaus Eickelpasch
Stefan Gehring
Ralf Stambusch
Isabella Reiner
Angelika Kurz
Thomas Dick
Regina Grewenig
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis werden nicht nur durch die verschiedenen Gesetze geregelt, sondern darüber hinaus durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übungen, individuelle Arbeitsverträge. Aber auch sozialrechtliche Aspekte, insbesondere betreffend des Anspruchs auf Arbeitslosengeld usw. sind hier zu berücksichtigen.
Dabei ist schon wegen der häufig anzutreffenden kurzen Ausschlussfristen sowie der in der Regel noch kürzeren Klagefristen eine fundierte Beratung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten von eminenter Bedeutung. Sowohl in der gerichtlichen als auch in der außergerichtlichen Auseinandersetzung ist hohes und stets aktuelles Fachwissen, über das nur der spezialisierte Anwalt verfügt, erforderlich, um eine sachgerechte Einschätzung der Chancen und Risiken vornehmen und Ihre Interessen kompetent und engagiert vertreten zu können.
Wir vertreten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Klaus Eickelpasch
Stefan Gehring
Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen aus unterschiedlichen Gründen zu Haftungsprozessen. Wenn der Arzt etwa eine falsche Diagnose stellt oder eine falsche Behandlung durchführt, so kann zu Gunsten des Patienten ein Schadensersatz- und/ oder Schmerzensgeldanspruch bestehen. Auch wenn die notwendige Aufklärung vor Behandlungen / Operationen unvollständig erfolgt, kann der operative Eingriff rechtswidrig sein, so dass wiederum ein Anspruch auf Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld in Betracht kommen kann.
Wir vertreten im Gegensatz zu manch anderen Anwaltskanzleien bewusst beide an der ärztlichen Behandlung beteiligten Seiten, d.h. Ärzte und Patienten entweder bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Schmerzensgeld-, Schadensersatz- und Rentenansprüchen und regulieren gegebenenfalls die entstandenen Schäden mit den Haftpflichtversicherungen sowohl außergerichtlich als auch im streitigen Verfahren.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Klaus Eickelpasch
Regina Grewenig
Das „Arztrecht“ umfasst die Rechtsnormen, die den Arzt und seine Berufstätigkeit betreffen und ist insoweit aufgrund der vielfältigen in Betracht kommenden Gegebenheiten kein in sich abgeschlossenes, abgrenzbares Recht.
Wir sind in diesem Fachgebiet insbesondere in der Abrechnung für Ärzte tätig und vertreten überregional tätige Abrechnungsstellen für eine Vielzahl von Ärzten. Hierbei ist aufgrund der vorhandenen Erfahrung ein umfassendes Wissen und entsprechende Kenntnis der Fachterminologie und der Gebührenordnung für Ärzte vorhanden, um im Rahmen eines gegebenenfalls notwendig werdenden streitigen Verfahrens die Interessen unserer Mandanten kompetent zu vertreten.
Ihre Ansprechpartner
Regina Grewenig
Wir sind hierbei insbesondere auf dem Gebiet des privaten Bankrechts tätig. Durch das private Bankrecht werden insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und seiner Bank geregelt, es umfasst jedoch auch die privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Kreditinstituten untereinander und mit Dritten.
Im Bereich des privaten Bankrechts, treten immer wieder Probleme bei der Darlehensvergabe oder der Darlehensrückabwicklung, der Absicherung derselben durch entsprechende Sicherungsmittel (z.B. Hypothek, Grundschuld, Bürgschaften sowie Sicherungsabtretungen), der Haftungsverwirklichung bei geleisteten Sicherheiten (z.B. Zwangsversteigerung und -verwaltung), aus dem Bereich bestehender Konten und der Kontoführung (Kontosperre, Pfändungen), dem Wertpapiergeschäft sowie der Haftung der Bank (z.B. infolge etwaiger Falschberatung) auf.
In diesem Fachgebiet vertreten wir Privatpersonen, Unternehmer aber auch überörtlich tätige Kreditinstitute.
Ihre Ansprechpartner
Peter Herzog
Diesem Fachgebiet unterfällt das private Baurecht, das öffentliche Baurecht sowie das Vergaberecht. Zum privaten Baurecht gehört auch das sog. Architektenrecht, dem sowohl Ansprüche gegenüber als auch der Architekten unterfallen.
Das private Baurecht birgt eine Fülle spezifischer Probleme. Deren Beherrschung erfordert nicht nur spezielle Rechtskenntnisse, sondern auch die Fähigkeit, komplizierte technische Zusammenhänge zu verstehen und diese für technische Laien einfach und verständlich darzustellen. Wir erfüllen diese Voraussetzungen. Langjährige Erfahrung im Umgang mit allen Problemen des privaten Baurechts und durch die Fachanwaltsbezeichnung nachgewiesene hochgradige Spezialisierung versetzen uns in die Lage, unsere Auftraggeber kompetent und umfassend zu beraten und deren Interessen erfolgreich und effektiv wahrzunehmen.
Im öffentlichen Bau- und Planungsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu allen diesbezüglich anfallenden Fragen. Im Bereich Vergaberecht beraten wir öffentlich-rechtliche Körperschaften und öffentliche Unternehmen, die vergaberechtsrelevante Aufträge zu vergeben haben, ebenso wie die privaten Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben bzw. davon ausgeschlossen werden.
Wir beraten und vertreten u.a. in der Baubranche tätige große Konzerne, mittelständische und kleinere Bauunternehmen, aber auch private Bauherren in allen Phasen eines Bauvorhabens.
Ihre Ansprechpartner
Peter Herzog
Thomas Christ
Wer sein mühsam erarbeitetes Vermögen nicht durch für die Erben vermeidbare Steuerzahlungen minimieren will oder wer Streitigkeiten unter seinen Erben vermeiden möchte, sollte rechtzeitig mit einer gezielten Erbschaftsplanung beginnen. Aus unserer Erfahrung zeigt sich, dass eine jeweils maßgeschneiderte Erbschaftsplanung/ -lösung zukünftige Streitigkeiten zwischen den Erben verhindern kann und der jeweilige Wille des Erblassers gewahrt wird. Auch zur Vorbeugung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und / oder steuerrechtlicher Nachteile sollten möglichst früh im Rahmen des Möglichen die Weichen gestellt werden.
Aber auch nach Eintritt eines Erbfalls beraten und vertreten wir Sie etwa hinsichtlich Ausschlagung, Annahme, Durchsetzung oder Verteidigung Ihres Erbrechtes.
Hierzu können wir auf die in unserer Kanzlei tätigen Steuerberater zurückgreifen, so dass eine schnelle und umfassende interprofessionelle Beratung gewährleistet ist.
Ihre Ansprechpartner
Stefan Gehring
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das insbesondere die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen umfasst. Darüber hinaus unterfallen aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden, gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung diesem Rechtsgebiet.
Ein Schwerpunkt der Beratung liegt hierbei hinsichtlich des Eingehens von Ehen sowie deren Auflösung, der ehelichen Güterrechte, der Vorschriften zum Unterhalt, des Sorgerechts und des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung.
Unsere auf Familienrecht spezialisierten Anwälte beraten unsere Mandanten kompetent zu allen Fragen des Familienrechts, wie bspw. zur Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Versorgungsausgleich, Rechte der nichteheliche Lebenspartnerschaften, Adoption, Pflegschaft, Vormundschaft, etc. und nehmen deren außergerichtliche und gerichtliche Vertretung war.
Ihre Ansprechpartner
Ralf Stambusch
Isabella Reiner
Für unsere Mandanten übernehmen wir sowohl für eine einzige Forderung bis hin zum kompletten firmentypischen Forderungseinzug die effektive und damit häufig kurzfristige Realisierung bestehender Außenstände bis hin zu einer etwaig notwendig werdenden Zwangsvollstreckung.
Hierbei vertreten wir umfassend die Interessen unserer Mandanten vom außergerichtlichen Anschreiben, dem gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren bis hin zur Zahlungsklage, wenn nötig auch noch durch die Geltendmachung von Forderungen in der Insolvenz des Schuldners. Im Rahmen der Beitreibung schließen wir auch wenn nötig Rückzahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner, um zumindest eine ratierliche Befriedigung der Außenstände unserer Mandanten zu realisieren.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auch auf die jahrelange Überwachung von Forderungsmandaten, wenn z.B. entsprechender Schutz durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingetreten ist. Mittels modernster Computerunterstützung wird von unseren langjährig im Inkassobereich tätigen, äußerst erfahrenen Fachkräften jegliche Forderung mit einem Höchstmaß an Effektivität weiterverfolgt um die komplette Forderungsbeitreibung zu realisieren.
Ihre Ansprechpartner
Regina Grewenig
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir unsere Mandanten zu allen Gesellschaftsformen, v.a. rund um die Fragen der GmbH, Ltd., AG, GbR, OHG, KG, Stille Gesellschaft, KgaA, e.G., Verein sowie der Stiftung.
Zunächst stehen wir sowohl bei der Wahl der für den jeweiligen Mandanten günstigsten Gesellschaftsform als auch bei der Gründung der konkreten Gesellschaft beratend zur Seite. Hier können wir dabei auch in Zusammenarbeit mit unseren fachlich qualifizierten Steuerberatern im Hinblick auf eine steuerrechtlich optimale Gestaltung beratend tätig sein. Falls erforderlich arbeiten wir selbstverständlich auch mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten zusammen. Auch bei der weiteren Entwicklung oder etwaigen Änderungen von Gesellschaften, sei es z.B. hinsichtlich der Gesellschaftsform oder dem Bestand der Gesellschaft, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Wir beraten unsere Mandantschaft als Unternehmer und Kaufleute daneben zu allen Aspekten des Handelsrechts, insbesondere der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), d.h. ob diese Regelungen Anwendung finden und welche konkreten Rechte und Pflichten sich hieraus ergeben.
Ihre Ansprechpartner
Stefan Gehring
Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen im Rahmen des Erwerbs, der Entwicklung und der Vermarktung von Immobilien.
Hierbei entwerfen und überprüfen wir interessengerechte Verträge, übernehmen die Verhandlungsführung und begleiten die Vertragsdurchführung. Ziel ist es hierbei, Problemgestaltungen, die letztendlich in (gerichtlichen) Streitigkeiten münden könnten, nach Möglichkeit zu vermeiden, wobei wir unsere Mandanten natürlich auch im gerichtlichen Verfahren vertreten.
Wir können dabei auf unsere Ansprechpartner für das private Baurecht, das Gesellschaftsrecht, das Erbrecht und das öffentliche Baurecht zurückgreifen.
Ihre Ansprechpartner
Peter Herzog
Thomas Christ
Wir beraten Sie wenn Sie aufgrund verschiedenster Gründe entweder als Unternehmen oder als Privatperson ein Insolvenzverfahren beantragen oder durchführen müssen. Hierfür erstellen wir z.B. den Insolvenzplan oder verhandeln auch mit den Gläubigern, um ein Insolvenzverfahren eventuell noch abwenden zu können. Wir beraten unsere Mandanten kompetent in den damit gegebenenfalls verbundenen spezifischen insolvenzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Fragen.
Des Weiteren melden wir für Sie als Insolvenzgläubiger Ihre Forderungen an und kümmern uns um die bestmögliche Realisierung, wenn Sie Forderungen an einen Schuldner haben, welcher ein Insolvenzverfahren angemeldet hat.
Ihre Ansprechpartner
Ralf Stambusch
Im Gegensatz zu den meisten hier tätigen Kanzleien vermeiden wir es, nur eine der im Kapitalanlagerecht beteiligten Seiten zu vertreten. Wir sind auch in diesem Fachgebiet der Ansicht, nur dann den jeweiligen Mandanten umfassend beraten zu können, wenn auch die auf der jeweils anderen Seite gegebene spezifische Problematik aufgrund eigenen Umganges entsprechend bekannt ist. Selbstverständlich werden etwaige Interessenkollisionen ausgeschlossen.
Anlegerseite
Oftmals stellt sich entgegen den Erwartungen des Anlegers der erhoffte oder auch versprochene Gewinn nicht ein, im schlimmsten Fall ist das angelegte Kapital sogar verloren. Jedoch kommen in manchen Fällen Ersatzansprüche gegenüber Banken, den Anlageberater, den Vermittlern oder auch sonstigen Beteiligten wie z.B. den Initiatoren einer Kapitalanlage in Betracht.
Kapitalnehmerseite
Wir vertreten auch bereits jahrelang namhafte Fondsgesellschaften im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich hinsichtlich aller diesem Fachgebiet auftretenden Fragestellungen.
Ihre Ansprechpartner
Peter Herzog
Isabella Reiner
Im Rahmen des privaten oder gewerblichen Mietrechts als auch des Pachtrechts stoßen unterschiedliche Interessengruppen aufeinander.
Wir beraten und unterstützen daher Vermieter, Verwaltungsgesellschaften aber auch einzelne Mieter vor, während und nach der Entstehung von Problemen und Streitigkeiten im Bereich des Miet – wie des Wohnungseigentumsrechtes. Dies umfasst sowohl den „Beginn“ eines Mietverhältnisses, etwa die Gestaltung / Prüfung einzelner Miet- /Pachtverträge und Überwachung der jeweiligen Abschlüsse als auch das „Ende“ durch Ausspruch von etwaigen Kündigungen und einer etwaig notwendig werdenden gerichtlichen Durchsetzung von Mietzins- und Räumungsansprüchen.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Christ
Das Opferschutzrecht regelt insbesondere die Rechte von Verletzten einer Straftat. Ein Kernbereich unserer Tätigkeit ist hier die Beratung und Vertretung von Verletzen im Strafverfahren.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Klaus Eickelpasch
Der Bereich der Ordnungswidrigkeiten umfasst einen weiten Kreis von Vorschriften, bei deren Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und damit einhergehend Bußgeld droht. Dies umfasst schwerpunktmäßig den Bereich des „Führerscheinrechtes“ bis hin zum Bereich der Verwaltungsvorschriften wie etwa Verstößen gegen die Gewerbeordnung.
Sie glauben gar nicht, wie viele Ordnungswidrigkeiten bei professioneller Verteidigung einer Einstellung oder zumindest einer Minderung bei gleichzeitiger Vermeidung von Eintragungen (z.B. in der sog. „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg) zugeführt werden können.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Klaus Eickelpasch
Thomas Dick
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen außergerichtlichen wie gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten und Fragestellungen, in denen diese z.B. als Pferdekäufer / -verkäufer, Pferdeeigentümer, Pensionsgeber/ -nehmer mit rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Gleiches gilt für die mit Pferden befassten Berufsgruppen wie Tierarzt, Hufschmied, Reitlehrer und Bereiter. Ebenfalls stehen wir bei Fragen der Haftung für etwaige Schadensfällen als Reitlehrer-, Tierhalter/ - hüter zur Verfügung.
Im Bereich der Tierarzthaftung vertreten wir namhafte Tierkliniken / Pferdekliniken bei der Abwehr genauso wie Pferdebesitzer bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber ihren Tierärzten, z.B. nach einer im Raum stehenden Falschbehandlung.
Natürlich können wir auch bei Problemen mit anderweitigen Tieren / Tierarten beratend zur Seite stehen.
Darüber hinaus stehen wir aber auch im Bereich des Pferdesportrechts als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, d.h. z.B. bei den in der Leistungsprüfungsordnung vorgesehenen Verfahren, etwa nach einer festgestellten positiven Dopingprobe.
Ihre Ansprechpartner
Stefan Gehring
Thomas Christ
Trotz der umfassenden Materie regeln eigentlich nur wenige Paragrafen im BGB das Reisevertragsrecht.
Wie dieses Recht angewendet und ausgelegt wird, ergibt sich in weiten Teilen eben nicht einfach aus dem Gesetzestext selbst, sondern allein unter Beachtung der Grundsätze, welche die Rechtsprechung hierzu aufgestellt hat. Reiserecht ist daher schon fast als „Richterrecht“ zu bezeichnen. So werden z.B. in der so genannten Frankfurter Tabelle zahlreiche mögliche Mängel aufgeführt, verbunden mit einem Prozentbetrag, zu welchem der Reisepreis bei Vorliegen eines solchen gemindert werden kann.
Wir vertreten sowohl Reisende als auch Reiseveranstalter. Schwerpunktmäßig werden hierbei Reisepreisminderungen wegen Mängeln, Entschädigungen für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit bei erheblichen Mängeln sowie Schadenersatz, z.B. für Verletzungen oder Gepäckverlust bearbeitet.
Ihre Ansprechpartner
Angelika Kurz
Das Sozialrecht umfasst insbesondere den Bereich der Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung, Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und von Gesundheitsschäden, Erziehungsgeld, Jugendhilfe, Kindergeld, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Sozialversicherung, Unfallversicherung und Wohngeld.
Neben der Vielzahl der dieses Rechtsgebiet regelnden Normen muss insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die prozessualen Besonderheiten gelegt werden.
Die Besonderheit des Sportrechts besteht in dem Zusammenwirken oder auch Kollidieren von staatlich gesetztem Recht und den oftmals unübersichtlichen Regelwerken der Sportverbände. Hier leisten wir unseren Mandanten konkrete Hilfe, sei es etwa bei der Vertragsgestaltung im Profibereich, bei der Organisation und Durchführung von (Sport-) Veranstaltungen oder bei arbeits- und verbandsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Fast kein Rechtsgebiet unterliegt einem solch rasanten und stetigen Wandel wie das Steuerrecht. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Steuerberater sind wir in der Lage, unsere Mandanten in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten.
Bei den interdisziplinären Verknüpfungen der verschiedenen Rechtsgebiete mit dem Steuerrecht können unsere Mandanten daher von unserem breit gefächerten Know-how profitieren.
Ihre Ansprechpartner
Stefan Gehring
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Strafrecht., d.h. vom allgemeinen Straf- und Strafverfahrensrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht bis hin zum Revisionsrecht.
Gerade im Bereich des Strafrechts ist es wichtig, sich frühzeitig eines fundierten Beraters zu bedienen, um die Möglichkeiten einer wirksamen Verteidigung voll auszuschöpfen. Mit den hierfür erforderlichen besonderen Kenntnissen im Strafrecht und im Strafprozessrecht können wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Verteidigung garantieren.
Ihre Ansprechpartner
Thomas Dick
Stefan Gehring
Für sämtliche Unternehmen können rechtliche Probleme daraus erwachsen, wie und in welchem Zustand die zu versendende Ware zum angedachten Empfänger gelangt. Gleichgültig, ob der Transport durch eigene Mitarbeiter oder durch einen unabhängigen Frachtführer i.S.d. HGB vollzogen wird, können dabei zum Beispiel im Fall der Beschädigung oder Verspätung rechtliche Konflikte entstehen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl für den Fall, dass diese als Absender oder Frachtführer unberechtigt in Anspruch genommen werden, als auch in dem Fall, dass diese als Leistungsempfänger durch nicht ordnungsgemäße Lieferung Schäden erlitten haben.
Ihre Ansprechpartner
Angelika Kurz
Für unsere Mandanten setzen wir etwa Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus Anlass eines Verkehrsunfalls durch. Dabei regulieren wir aktuell entstandene Schäden und sichern etwaig zukünftig in Betracht kommende Ersatzansprüche. Andererseits übernehmen wir auch die Abwehr von Seiten des Unfallgegners zu Unrecht erhobener Schadensersatzansprüche.
Die Geltendmachung von Schadenspositionen und umfassende Betreuung der Mandanten bis zum Abschluss des Verfahrens bildet hierbei den Schwerpunkt der praktischen Abwicklung verkehrsrechtlicher Mandate. Betroffene Mandanten verteidigen wir daneben in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Klaus Eickelpasch
Ralf Stambusch
Thomas Christ
Im Versicherungsrecht ist es für den Versicherungsnehmer aufgrund der Vielzahl der Vorschriften und Verweisungen oftmals schwer, seine Ansprüche gegen den in der Regel wirtschaftlich überlegenen und juristisch versierten Versicherer durchzusetzen. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche, welche Sie sich durch Ihre regelmäßigen Zahlungen erkauft haben, im Schadensfall auch durchzusetzen bzw. können eine fundierte Beratung hinsichtlich der bestehenden Rechtslage bieten.
Ihre Ansprechpartner
Angelika Kurz
Für die Umsetzung und Absicherung der Ziele unserer Mandanten im privaten und geschäftlichen Bereich entwerfen und gestalten wir die individuell hierfür erforderlichen Vereinbarungen und werden hier gegebenenfalls von der Erstberatung über die Verhandlungen bis zum Abschluss als Vertreter unserer Mandanten tätig.
Ihre Ansprechpartner
Angelika Kurz
Stefan Gehring
Der Begriff Verwaltungsrecht beschreibt das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts, d.h. Verwaltungsrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Dies umfasst beispielsweise das öffentliche Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie das Polizei- und Ordnungsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Verwaltungsrechts.
Ihre Ansprechpartner
Peter Herzog
Zentraler Bestandteil des sogenannten „Wettbewerbsrechts“ ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor dem sogenannten unlauteren Wettbewerb. Das Wettbewerbsrecht gewinnt aktuell immer mehr an Bedeutung. Es vergeht fast kein Tag, an welchem nicht von neuen Rechtsverstößen und damit einhergehend von Abmahnungen z.B. wegen des Gebrauchs von
unzulässigen Widerrufsbelehrungen zu lesen ist.
Eine besondere Bedeutung hat das Wettbewerbsrecht daher vor allem im Internet gewonnen. Dies gilt etwa aktuell insbesondere im Zusammenhang des E-Commerce sowie bei Versteigerungen auf den einschlägigen Plattformen. Wir beraten unsere Mandanten daher präventiv mit dem Ziel der Vermeidung von Wettbewerbsverstößen.
Außerdem vertreten wir die durch Wettbewerbsverstöße betroffenen Unternehmen und unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bzw. bei der Abwehr geltend gemachter unberechtigter Ansprüche von Konkurrenten. Charakteristisch für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist die typischerweise erfolgende Setzung sehr kurzer Fristen, etwa zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zur Vermeidung weitergehender Kosten, z.B. durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren und dergleichen, ist oftmals eine schnelle und fundierte Rechtsberatung notwendig.
Daneben vertreten wir unsere Mandanten im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Urheberrechts.
Ihre Ansprechpartner
Thomas Christ
Im Wohnungseigentumrecht werden insbesondere die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter geregelt. Schwerpunktmäßig sind hier beispielsweise die Zuordnung von Gebäudeteilen zum Gemeinschafts- und zum Sondereigentum, die Rechte und Pflichten der Eigentümer, der Eigentümerversammlung und des Verwalters, sowie insbesondere auch die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen zu bearbeiten.
Wir sind in diesem Rechtsgebiet von der überregional tätigen Hausverwaltung bis hin zum einzelnen Wohnungseigentümer der richtige Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartner
Thomas Christ
Dr. Klaus Eickelpasch
Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts vertreten wir unsere Mandanten zum einen als Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, z.B. Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen etc. (als weitere Maßnahme im Rahmen des ebenfalls erfolgten Forderungseinzuges / Inkassos).
Daneben vertreten wir unsere Mandanten aber auch als Schuldner bei der Abwehr von eventuell unberechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z.B. im Rahmen von Vollstreckungsgegenklagen oder Drittwiderspruchsklagen sowie bei der Abwehr von Pfändungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher. Dies umfasst ebenfalls den gesamten Bereich des vorläufigen Rechtschutzes.
Ihre Ansprechpartner
Regina Grewenig
Endris Wagner und Kollegen GbR
Römerstraße 39
89483 Holzheim
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